Der Datenschutz ist keine „Kann“-Aufgabe, sondern eine „Muss“-Aufgabe.
Nicht erst seit Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen den implementierten Datenschutz nachweisen können.
Jeder Mensch in Europa hat das Recht selber zu entscheiden, wem er seine Daten preisgibt und wie die Daten verwendet werden. Das bringt Verantwortliche in den Unternehmen, Vereinen und Behörden in die Pflicht, betroffene Personen über die datenverarbeitenden Prozesse und ausführliche Rechte vorab zu informieren.