Ziel und Inhalt
Durch den Datenschutz wird das Persönlichkeitsrecht jedes Bürgers geschützt. Das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung” wird durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht garantiert durch Grundlage von Artikel 1 und 2 Grundgesetz. Jede Person hat das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
Rechtsgrundlage
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die wichtigste Rechtsgrundlage des Datenschutzes. Weiter gelten die nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitgliedsstaaten. In Deutschland bedeutend sind das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) sowie weitere über 100 geltende Datenschutzregelungen.
Verantwortung
In einem Unternehmen oder Verein („Organisation“) ist die Geschäftsführung oder Vorstand („Leitung“) unmittelbar für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verantwortlich. Durch fahrlässigen Umgang und den dadurch entstandenen Schaden, z. B. Datenverluste, Datenmissbrauch etc. ist die Leitung persönlich haftbar.
Überwachung
Jede Person ist die die Überwachung seiner Datenverarbeitung selbst verantwortlich. Unterstützung erhalten Betroffene von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden, die die Einhaltung der Datenschutzvorschriften überwachen.
Bußgelder
Kommt eine Organisation seinen Verpflichtungen nach der DSGVO überhaupt nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig nach, so kann dies durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde mit einem Bußgeld von bis zu 20 Millionen EUR oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr geahndet werden —je nachdem, welcher Wert der höhere ist.