Ratgeber zum Datenschutz

Datenschutz – Warum eigentlich?

Ziel und Inhalt

Durch den Datenschutz wird das Persönlichkeitsrecht jedes Bürgers geschützt. Das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung” wird durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht garantiert durch Grundlage von Artikel 1 und 2 Grundgesetz. Jede Person hat das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

Rechtsgrundlage

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist die wichtigste Rechtsgrundlage des Datenschutzes. Weiter gelten die nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitgliedsstaaten. In Deutschland bedeutend sind das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) sowie weitere über 100 geltende Datenschutzregelungen.

Verantwortung

In einem Unternehmen oder Verein („Organisation“) ist die Geschäftsführung oder Vorstand („Leitung“) unmittelbar für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verantwortlich. Durch fahrlässigen Umgang und den dadurch entstandenen Schaden, z. B. Datenverluste, Datenmissbrauch etc. ist die Leitung persönlich haftbar.

Überwachung

Jede Person ist die Überwachung seiner Datenverarbeitung selbst verantwortlich. Unterstützung erhalten Betroffene von den Datenschutzbeauftragten und den zuständigen Aufsichtsbehörden, die die Einhaltung der Datenschutzvorschriften überwachen.

Bußgelder

Kommt eine Organisation seinen Verpflichtungen nach der DS-GVO überhaupt nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig nach, so kann dies durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde mit einem Bußgeld von bis zu 20 Millionen EUR oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr geahndet werden —je nachdem, welcher Wert der höhere ist.

Wir sind für Sie da!

Mit einer unverbindlichen Anfrage an die PrivSec Klaus Mönikes Unternehmensberatung für Datenschutz und Datensicherheit gehen Sie kein kostenpflichtiges Abonnement oder sonstigen Verpflichtungen ein.

Bei ernsthaften Anfragen (Hilfe, wir brauchen einen externen Datenschutzbeauftragen!) werden wir Ihnen nach einem persönlichen Informationsgespräch ein Angebot erstellen.