Anforderungen an Datenschutzbeauftragte

Anforderungen an Datenschutzbeauftragte

Fachkunde

Datenschutzbeauftragte werden auf der Grundlage der beruflichen Qualifikation und insbesondere mit Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis benannt, sowie die Fähigkeit die gesetzlichen Aufgaben in Art. 39 DSGVO zu erfüllen (vgl. Art. 37 Abs. 5 DSGVO).

Das geforderte Fachwissen umfasst Rechtskenntnisse der datenschutzrelevanten Gesetze, technische und organisatorische Kenntnisse der Informationsverarbeitung sowie pädagogische, didaktische und kommunikative Fähigkeiten.

Das Erfüllen der Aufgaben setzt eine sorgfältige und gründliche Arbeitsweise, Belastbarkeit und erforderliche Zuverlässigkeit voraus. Das qualifizierte Fachwissen muss im Zeitpunkt der Benennung vorhanden sein und über die Dauer der Tätigkeit erhalten bleiben.

Stellung

Zur Wahrnehmung von Kontrollaufgaben haben Datenschutzbeauftragte das Recht, alle Daten und Akten mit Personenbezug einzusehen, auch solche, die einem Berufs-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis unterliegen (Art. 38 Abs. 2 DSGVO).

Datenschutzbeauftragte sind in ihrer Tätigkeit weisungsfrei und unmittelbar der Leitung der Organisation unterstellt (Art. 38. Abs.3 DSGVO).

Datenschutzbeauftragte sind bezüglich der Wahrung von Privat- oder Geschäftsgeheimnissen in gleicher Weise durch den § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet, wie ein Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater (Art. 38 Abs. 5 DSGVO).

Aufgaben

Die Aufgaben von Datenschutzbeauftragten sind Art. 39 DSGVO geregelt. Hiernach sind Datenschutzbeauftragte eine unabhängige Kontrollinstanz und wirken mit Ihrer Beratungsaufgabe auf die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zum Datenschutz sowie interner Regelungen und Datenschutzkonzepte hin.

Ihre Überprüfungsaufgabe umfasst alle Verarbeitungstätigkeiten inkl. technischer und organisatorischer Maßnahmen und Auftragsverarbeitungen, Datenschutz-Folgenabschätzung sowie Sensibilisierung und Schulung. Auch werden Datenschutzbeauftragte von der Datenschutz-Aufsichtsbehörde und Betroffenen konsultiert.

Datenschutzbeauftragte wirken darauf hin, ein das Datenschutzniveau in der Organisation festzustellen, zu erhalten und kontinuierlich nach dem Stand der Technik und risikominimierend zu verbessern. Er dient allen Beschäftigten und Kunden zudem als Ansprechpartner und unterliegt auch dem Privatgeheimnis nach § 203 StGB.

Wir sind für Sie da!

Mit einer unverbindlichen Anfrage an die PrivSec Klaus Mönikes Unternehmensberatung für Datenschutz und Datensicherheit gehen Sie kein kostenpflichtiges Abonnement oder sonstigen Verpflichtungen ein.

Bei ernsthaften Anfragen (Hilfe, wir brauchen einen externen Datenschutzbeauftragen!) werden wir Ihnen nach einem persönlichen Informationsgespräch ein Angebot erstellen.